Hinweise zum Osterturnier in Zeiskam
Liebe Vereinsvertreter/innen,
am Wochenende findet das Osterturnier in Zeiskam statt.
Aufgrund einiger Rückfragen hier nochmal die bereits geltenden Regelungen verdeutlicht:
In Rücksprache mit dem DJB muss sich der Ausrichter, wenn offizielle Funktionäre (Kampfrichter, etc.) angefordert werden, zu 100% an die Wettkampfordnung des DJB halten. Gerade im Bereich der U15 ist in der Ausschreibung fälschlicherweise der 8. Kyu (weiß-gelb) als startberechtigter Kyu-Grad festgelegt. Dies ist lt. WKO (siehe auch – Jugendregelungen des Deutschen Judo Bundes e.V.) nicht zulässig.
Es gilt: In der U15 ist man ab dem 7. Kyu (gelb) startberechtigt. Ein 8. Kyu ist in der U15 nicht startberechtigt!
Da die Ausschreibung hier fehlerhaft war, müssen alle Vereine, diese Information schnellstmöglich an die Betroffenen kommunizieren.
Eine Ausnahme ist in keinem Fall gestattet.
Ein Start ohne gültigen Judopass ist nicht möglich! (Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.)
Ebenso verhält es sich mit einem nicht ordnungsgemäßen Judopass. (keine Kyu-Prüfung, keine Jahressichtmarken, etc.)
Eine Ausnahme ist ebenso in keinem Fall gestattet.
Wir wünschen uns alle, dass Judo wieder auf allen Ebenen stattfinden kann und gerade die Kinder- und Jugendturniere sind enorm wichtig. Wir dürfen jedoch in keinem Fall einen Präzedenzfall schaffen, der womöglich noch als Grundlage für andere Ausrichter herhalten muss. Diese zwei „Regelungen“ sind nicht neu und weisen nur darauf hin, sich an geltende Ordnungen zu halten.
Eine Diskussion über diese geltenden „Regelungen“ mit den Kampfrichter/innen vor Ort bitte ich in jeglicher Form zu unterlassen.
Bei Unstimmigkeiten und Fragen im Vorfeld kann man sich gerne an mich wenden. (d.sack@judoverbandpfalz.eu)
Ich wünsche allen Kämpferinnen und Kämpfern sowie deren Trainer/innen viel Erfolg beim Osterturnier, dem Ausrichter eine gute Orga und den Kampfrichter/innen ein gutes Händchen.
Viele Grüße
Daniel Sack
Kampfrichterreferent