Die Vereine wurden am 11.11.2020 per Mail informiert. Die Veröffentlichung erfolgt auch hier online.
Die Aufnahme von Vereinen in den Verband erfolgt nach Satzung § 3 Mitgliedschaft.
Alle Formalitäten wurden erfüllt.
Die Aufnahme erfolgt nach Gründung einer Judo-Abteilung im TV 1894 Asselheim e.V. Das Training übernimmt ein lizensierter Judotrainer (Trainer C Breitensport und Prüferlizenz).
Mit dieser Veröffentlichung beginnt die Einspruchsfrist der Vereine von 3 Wochen gegen diese Aufnahme.
Danach (ab 03.12.2020) kann der geschäftsführende Vorstand die Aufnahme vollziehen (diese soll ab 01.01.2021 erfolgen) bzw. (bei Einspruch) entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.